Fast jeder kommt einmal in die Situation, dass ein Zahnersatz angebracht ist. Unter Zahnersatz versteht man den Ersatz fehlender sowie wiederherstellbarer Zähne. Er ist dafür gedacht, den Zahnhalteapparat so lange wie möglich komplett zu erhalten.

“Der Zahnersatz und seine Möglichkeiten”:

Muss ein Zahn gefüllt werden, kann dieses anhand von Inlays geschehen. Inlays sind Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik. Auch Veneers fallen in diese Materie. Ein Veneer ist eine Verblendschale für einen Frontzahn. Dies alles sind jedoch Privatleistungen, für die der Patient, was die Laborkosten betrifft, selbst aufkommen muss. Auch Implantate gehören dazu. Wiederherstellbare Zähne benötigen Kronen. Eine Krone ist eine Art Kappe für den Zahn. Fehlende Zähne kann man anhand einer Brücke ersetzen, wobei die benachbarten Zähne als Brückenpfeiler bzw. -anker dienen und die fehlenden Zähne als Brückenglieder bezeichnet werden.

Fehlen mehrere Zähne innerhalb eines Kiefers, kann man eine Modellgussprothese mit Klammern in Erwägung ziehen oder eine Teilprothese, eine so genannte partielle Prothese anfertigen lassen, wobei die beschliffenen Zähne als Teleskoppfeiler diesen, weil auf ihnen Teleskopkronen aufgebracht werden.

Muss ein Kiefer komplett ersetzt werden, so geschieht dieses anhand einer Vollprothese. Diese kann mit oder ohne einer Metallbasis versehen sein; die Metallbasis dient dabei zum besseren Halt.

“Die Kostenübernahme”:

Hat sich der Patient für eine Art von Zahnersatz entschieden, bekommt er einen Kostenvoranschlag. Außerdem wird – außer bei reinen Privatleistungen – ein Heil- und Kostenplan aufgestellt, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Ist dieser genehmigt, kann mit der prothetischen Behandlung begonnen werden und schon bald kann man wieder ordentlich Zähne zeigen!

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