Der regelmäßige Gang zum Zahnarzt sollte eine Selbstverständlichkeit sein, um die Zähne möglichst bis ins hohe Alter gesund zu erhalten. Die gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch nur für die Behandlung krankhafter Veränderungen, die häufig als hässlich empfundene Verfärbungen fallen nicht darunter. Durch den Genuss färbender Speisen und Genussmittel, wie Wein, Kaffee, Tee oder Nikotin, werden permanent kleine Farbpartikel in die Zahnsubstanz eingelagert, die sich durch gewöhnliches Zähne putzen nicht beseitigen lassen. Mit den Jahren nehmen die ehemals weißen Zähne eine hässlich-bräunliche Verfärbung an – Abhilfe verspricht das Zahn-Bleaching, die künstliche Aufhellung durch Wasserstoffperoxid.
Zahn-Bleaching in der Zahnarztpraxis
Vor dem Bleichen wird der Zahnarzt zuerst die Zähne untersuchen und gegebenenfalls schadhafte Stellen sanieren und oberflächliche Auflagerungen (Zahnstein) entfernen. Das Bleichgel darf nur auf gesunde Zähne aufgetragen werden. Anschließend wird eine individuell passende Zahnschiene hergestellt, mit den Bleaching-Gel befüllt und auf die Zähne gesetzt. Der Wirkstoff zieht einige Minuten in die Zahnsubstanz ein und löst die Farbpartikel bis in die Tiefe hinein auf. In der Regel ist bereits nach einer Sitzung die gewünschte Aufhellung erreicht.
Zahn-Bleaching für zu Hause
Alternativ zum Bleichen in der Praxis gibt es zahlreiche Produkte für die Heimanwendung, die auf demselben Prinzip beruhen. Im Unterschied zur zahnärztlichen Anwendung, ist das Gel weniger hoch konzentriert und muss deshalb mehrfach aufgetragen werden, bis sich das gewünschte Ergebnis zeigt. Zum Auftragen gibt es Produkte mit Klebestreifen oder vorgefertigten Zahnschienen, die sich unter Wärme der individuellen Gebissform anpassen.