Kredite für Angestellte im öffentlichen Dienst werden mit für den Kreditnehmer ungemein günstigen Konditionen angeboten. Vor allem in Bezug auf den Zinssatz und die lange Laufzeit weisen die gesonderten Kredite für Angestellte sehr viele Vorteile auf.
Der Kreditnehmer muss für den Antrag eines Angestelltenkredites zumeist lediglich einen Nachweis für seine feste Anstellung in Form von einem oder mehreren Einkommensnachweisen erbringen. Eine zusätzliche Sicherheit oder ein Bürge wird für die Gewährung eines Kredites für Angestellte in den meisten Fällen nicht benötigt, da dem entsprechenden Kreditinstitut in der Regel die feste Anstellung des Angestellten im öffentlichen Dienst als Sicherheit ausreicht.
Für die Vereinbarung der Kreditsumme ist grundsätzlich das Nettoeinkommen des Angestellten ausschlaggebend. Hierbei kann, je nach Kreditinstitut und -modell eine Kreditsumme gewährt werden, welche 24-mal so hoch ist, wie das Nettoeinkommen des Angestellten. Einige Kreditinstitute verlangen für die Gewährung eines Angestelltenkredits den Abschluss einer Lebensversicherung, welche dem Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit dient. Sollte der Angestellte im öffentlichen Dienst beispielsweise frühzeitig versterben oder arbeitsunfähig werden, kann die Kreditsumme des Angestelltenkredits mithilfe der Lebensversicherung getilgt werden. In der Regel muss der Kreditnehmer bei einem Angestelltenkredit keinen Verwendungszweck für die Kreditsumme angeben. Daher eignet sich ein Angestelltenkredit für vielerlei Finanzierung, wie beispielsweise eine neue Wohnungseinrichtung, eine Renovierung oder für verschiedene Anschaffungen, wie beispielsweise einen neuen Fernseher oder Computer.