Sind sie Mieter oder Eigentümer, sollten sie prüfen, ob eine Hausratversicherung für sie in Frage kommt. Eine Hausratversicherung bezahlt Schäden und Verlust am Hausrat durch Feuer, Sturm und Hagel, sowie Austritt von Leitungswasser. Als Hausrat wird alle beweglichen Sachen in einem Haushalt bezeichnet, demnach alle Dinge, die nicht fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden sind. Dies sind zum Beispiel Möbel oder Elektrogeräte. In den Versicherungsbedingungen wird festgehalten, dass Wertsachen ( Schmuck oder Bargeld ) mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme versichert ist.
Elektrogeräte können durch eine Zusatzvereinbarung gegen Aufpreis in der Police gegen Überspannung versichert werden. Die Spanne bewegt sich dabei zwischen 5 und 10 Prozent der Versicherungssumme. Manche Hausratversicherungen bieten diesen Versicherungsschutz auch bereits inklusive an.
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz sind die Verhaltensweisen und Pflichten des Versicherungsnehmers. Er darf nicht grob fahrlässig handeln, wie zum Beispiel die Haustür bei Verlassen des Hauses nur zuziehen anstatt abzuschliessen. Die Hausratversicherung von einem Umzug in Kenntnis zu setzen. Allein durch die Tatsache eines Umzuges kann die Hausratversicherung nicht gekündigt werden. Die Versicherungsgesellschaft berechnet aufgrund der neuen Quadratmeterzahl die neue Prämie, eine Kündigung ist erst nach dem regulären Ablauf des Versicherungsvertrages möglich.
Wichtig für den Versicherungsnehmer: Während des Umzuges ist der Hausrat der alten und neuen Wohnung für zwei Monate versichert. Danach gilt der Versicherungsschutz nur noch für den Hausrat in der neuen Wohnung.