Schnell ist das Unglück passiert. Doch trotz des Wasserschadens kann der Besitzer einer Hausratversicherung aufatmen. Gerade in Altbauten ist die Gefahr eines Wasserrohrbruches nicht zu unterschätzen. Die Hausratversicherung kann hier im Bedarfsfall helfen, den in Mitleidenschaft gezogenen Boden oder die vom flüssigen Nass gezeichneten Wände wieder in Schuss zu bringen. So unterstützt sie gegebenenfalls die Finanzierung handwerklicher Arbeiten wie etwa jene eines Malers, Teppichverlegers oder Fliesenlegers, die allesamt die Schadensbehebung unterstützen bzw. erleichtern.
Doch nicht nur der Wasserschaden reiht sich in die Leistungsanlässe einer Hausratversicherung ein. Vandalismus und Diebstahl als Folge eines Einbruches können von ihr ebenso intensiv bedacht werden, wie die verheerenden Auswüchse eines Wohnungsbrandes. Zudem ist sie stets um eine Versicherung gegen Elementarschäden erweiterbar, über die sich etwa die Resultate von Naturgewalten wie Hagel, Frost oder Sturm versichern lassen.
Liegt ein Schadensfall vor, so leistet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Das heißt, dass sie lediglich den Neupreis finanziell ersetzt, nicht jedoch das tatsächliche Objekt wiederbeschafft. Daher empfiehlt es sich, eine Inventarliste zu führen, in die man etwa Seriennummer, Kaufdatum und -beleg der angeschafften Gegenstände aufnimmt. Denn das durch eine Hausratversicherung versicherte Hab und Gut umfasst Einrichtungsgegenstände des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs – somit sogar die Nahrungsmittel.