Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagenturen für Empfänger des Arbeitslosengeldes I, die sich selbstständig machen wollen. Die Arbeitsagentur bewilligt im Rahmen des Gründungszuschusses eine Förderung in der Höhe des Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag sollen die Kosten für die Sozialversicherung – diese müssen vom Gründer selbst getragen werden – abgedeckt werden. Der Gründungszuschuss ist damit eines der beliebtesten und attraktivsten Fördermittel für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen Sie einen Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, steuerliche Anmeldung), eventuell einen Nachweis über eine Zulassung (z.B. bei Architekten oder Anwälten), eine Tragfähigkeitsbescheinigung und einen Businessplan vorlegen.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das von einer so genannten fachkundigen Stelle ausgefüllt wird. Die fachkundige Stelle prüft vor der Unterzeichnung, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Gründungspläne auch wirklich tragfähig sind. Damit stellt diese Prüfung und Bescheinigung die inhaltliche Beurteilung der Existenzgründung dar.

Der Businessplan soll das Vorhaben mit allen Aspekten beschreiben. Inhaltlich muss ein Businessplan mindestens die folgenden Punkte beinhalten: Beschreibung des geplanten Produkt- oder Leistungsprogramms,  Marktanalyse, Marketing- und Vertriebskonzept, allgemeine Unternehmensdaten (Gründer, Standort, Rechtsform, Mitarbeiter, Patente, Einkauf etc.), Investitionsplanung, Rentabilitätsplanung, Finanzierungsplanung und Liquiditätsplanung.

Dabei reicht es in einem Businessplan nicht aus, beispielsweise nur den Standort zu nennen. Es muss beschrieben werden, weshalb die Entscheidung für einen bestimmten Standort gefallen ist, und welche Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt. Für die Arbeitsagentur reichen ein oder zwei Absätze zu diesem Thema vollkommen aus. Insgesamt sollten Sie davon ausgehen, dass ein Businessplan etwa 15 Seiten umfasst. Ein ausgewogenes Verhältnis aller von ihnen beschrieben Punkte im Businessplan ist von großer Bedeutung - vermeiden sie zu starke Schwerpunkte z.B. bei den Finanzdaten. Alle Daten und Aussagen müssen fundiert dargestellt werden; sparen sie also nicht mit Quellenangaben. So funktioniert es dann auch mit der Existenzgründung.

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