Wessen Bruttojahreseinkommen über Euro 47.250,– liegt, kann statt der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Private Krankenversicherung abschließen. Beamte, Freiberufler und Selbständige müssen sich ohnehin privat versichern. Alle anderen Arbeitnehmer werden automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei sie jedoch die Versicherung frei wählen können. Bestand die Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung bereits zum 31.12.2002 und man erreicht die inzwischen angehobene Bemessungsgrenze nicht mehr, kann man sich so lange von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wie das jährliche Bruttoeinkommen mindestens 42.750,– Euro beträgt.

Die Gesundheitsreform macht die Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung zunehmend interessanter, da inzwischen viele bisherige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen oder gekürzt wurden. Dennoch sollte man berücksichtigen, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann möglich ist, wenn Arbeitslosigkeit eintritt oder das Einkommen unter die Bemessungsgrenze sinkt.

Die Private Krankenversicherung, auch kurz PKV genannt, lässt sich problemlos auf die jeweiligen Lebensumstände und –risiken abstimmen. Entsprechend gestaltet sich auch die Beitragshöhe. Chefarztbehandlung und Einzelzimmerunterbringung bei einem möglichen Krankenhausaufenthalt lassen sich ebenso absichern wie Zusatzleistungen beim Arzt oder Zahnarzt. Neben diesem umfangreicheren Leistungskatalog ist es auch noch möglich, Beiträge einzusparen. Teilweise sind Minderkosten von Euro 2.000,– und mehr durchaus realistisch.
Natürlich birgt dies das Risiko, auf Bestandteile im Versicherungsumfang zu verzichten, um den Beitrag niedrig zu halten. Einige Versicherungen bieten hier ein Bonussystem an, wobei Beitragsanteile dann zurückerstattet werden, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Man kann die Beiträge auch dadurch reduzieren, dass man bei zuvor vereinbarten Maßnahmen einen Eigenanteil trägt.

Erreicht man das gesetzliche vorgeschriebene Mindesteinkommen nicht, hat man immer noch die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Sie sichert Leistungen über den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus ab, wobei man deren Umfang selbst bestimmen kann.

Vor einem Wechsel zur PKV sollte man berücksichtigen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen separat versichert werden müssen. Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sind sie hingegen beitragsfrei mitversichert. Auch für ältere Personen ist ein Wechsel oft nicht ratsam, da die mit dem Alter meist einhergehenden Mehrkosten für häufigere Behandlungen und Medikamentenverordnungen in die Kalkulation der Beitragshöhe einfließen.

Übrigens sollte man bei einem Wechsel zur PKV diese beauftragen, sich selbst über den Gesundheitsstand beim Hausarzt zu informieren. Damit besteht nicht das Risiko, dass Angaben fehlen und eine Versicherungsleistung abgelehnt werden kann.

Der Beitrag besitzt Themenrelevanz zu gesetzliche Krankenversicherung Krankenkasse Krankenzusatzversicherung PKV Private Krankenversicherung Privatversicherung Versicherung Wechsel Zusatzversicherung.