Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist heute unabdingbar. Die gesetzliche BUV wurde 2001 abgeschafft. Diese ist jedoch nur Versicherten zugedacht, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. An ihre Stelle ist die so genannte Erwerbsminderungsrente getreten die nur noch einen reduzierten Schutz bieten. Alle anderen müssen sich um einen privaten Versicherungsschutz bemühen.
Die privaten Versicherungsunternehmen können es sich jedoch leisten, sich ihre Kunden auszusuchen, bzw. Kunden abzulehnen, deren Berufsunfähigkeitsrisiko sie als zu hoch einstufen. Dies kann z.B. aufgrund besonders schwerer Vorerkrankungen der Fall sein. Es ist also von Vorteil, sich möglichst früh zu versichern, da in jungen Jahren meist nur wenige oder zumindest keine schwerwiegenden Erkrankungen vorliegen. Es ist auch nicht ratsam, bei den Angaben zum Gesundheitszustand etwas zu unterschlagen. Sollte dies im Falle einer Berufsunfähigkeit herauskommen, kann der Vertrag ungültig werden und damit jeder Zahlungsanspruch verfallen.
Es gibt zahlreiche Unternehmen, die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Die Angebote unterscheiden sich jedoch voneinander und die Wahl sollte gut durchdacht sein.
Der Antragsteller sollte darauf achten, dass in der Versicherungspolice eindeutig von der abstrakten Verweisung Abstand genommen wird. Auch von der Ärzteanordnungsklausel sollte abgesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von einem unabhängigen Fachmann beraten zu lassen, um aus den vielfältigen Versicherungsangeboten das richtige herauszusuchen.