Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 gab es einige Änderungen, und es wird auch noch weitere geben. Die erste kam ab dem 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz. In diesem Gesetz wurden die Zertifizierungsauflagen, das sind die Auflagen an die Anlageform zur Altersvorsorge, von elf auf fünf heruntergefahren, um die Riester Rente einfacher zu gestalten und damit für den Bürger attraktiver zu machen. Diese Auflagen waren/sind beispielsweise, das Leistungen frühestens erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden dürfen, oder dass man eine laufende Beitragszahlung haben muss. Um aber auch dem Vermittler (Banken, Versicherungen, etc..) die Riester-Rente schmackhaft zu machen, hat der Staat mit dem Gesetz eingeführt dass die Auszahlung der Provision sich auf fünf Jahre erstreckt.  Zusätzlich wurde noch die 30 % Auszahlungsmöglichkeit bei Rentenbeginn eingeführt, dass heißt man muss nicht mehr alles zu einer lebenslangen Leibrente verwenden. Allerdings wirkt ab dem 01.01.2005 bei Vollauszahlung der Verträge, die ab 2005 abgeschlossen sind, die volle Ertragsbesteuerung. Alt-Verträge (31.12.2004) werden nicht voll besteuert bei der Kündigung, wenn sie mindestens 12 Jahre liefen. Außerdem braucht die Riester-Rente nicht jedes Jahr neu beantragt zu werden, dies darf der Vermittler übernehmen, wenn man ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt.

Weitere Änderungen gab es ab dem 01.01.2006 durch die Einführung des Unisex-Tarifs, das heißt Frauen und Männer erhalten bei gleichen Beiträgen die gleiche Leistung heraus. Da aber die Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben als die Männer führt dies zu einer Verschlechterung der Leistungen bei den Männern. Bei Neuabschlüssen ab dem 01.01.06 werden die Männer durchschnittlich 10 % mehr Beiträge für die gleiche Leistung erbringen. Ab 2007 war durch den Wegfall der Eigenheimzulage, eine zusätzliche Riester-Förderung geplant. Allerdings hat sich die aktuelle Regierung nicht auf ein Konzept einigen können, deswegen wird diese Förderung wahrscheinlich nicht in Kraft treten.

Ab dem 01.01.2008 sind allerdings auch wieder Änderungen in Planung, zum einen haben Franz Müntefering und Per Steinbrück die Einführung eines Startgeldes für junge Berufsanfänger unter 21 Jahren, die einen Riester-Vertrag abschließen. Von Nachteil ist diese Regelung für ältere Berufsanfänger, die eventuell durch einen Studium erstmalig eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 21 aufnehmen und erst dann eine Riester-Anlage abschließen. Des weiteren soll die Rentenzulage für Kinder die ab 2008 geboren sind, von 185 € auf 300 € erhöht werden. Das Kindergeld gibt es allerdings nur noch bis zum 25. Lebensjahr, das heißt faktisch wird für bereits geborene Kinder die Riester-Förderung gekürzt.

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